Wir beraten und vertreten Sie gerne auf folgenden Rechtsgebieten:

Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greift bei zahlreichen Sachverhalten, die sich nicht erst bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben, sondern zeitlich bereits bei Anbahnung (Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten etc.) und auch über die Beendigung (Kündigung, Kündigungsschutzklage) hinaus entstehen können (Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot, Abmahnung, fristlose Kündigung, Mutterschutz, Elternzeit, Mobbing, Diskriminierung).

Bezüglich einzelner Unterpunkte verweisen wir Sie auf unsere zusätzlichen Inhalte:

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften), d.h. nicht nur einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern ganzen Gruppen. Es enthält Regeln zu Tarifvertrag und Streikrecht (Tarifvertragsgesetz), Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung des Betriebsrates (Betriebsverfassungsgesetz) u.a.

Im Baurecht kommen rechtliche Regelungen aus den Gebieten des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts zur Anwednung – angesichts der hohen Regelungsdichte ist dies auch für Architekten nicht immer leicht zu durchschauen.
Neben einem Höchstmaß an juristischem Know-how müssen beratende Anwälte auch ein hohes Maß an technischem Verständnis mitbringen, um die jeweils passenden Lösungen für Ihre Rechtsprobleme zu finden. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen dieser Rechtsgebiete. Auch bei der Projektsteuerung agieren wir in Ihrem Auftrag, von der Abwehr oder der Durchsetzung von Zahlungsforderungen (Werklohn, Schadenersatz) bis zur Haftung der Baubeteiligten.
Wir sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Honorarforderungen und die Architektenhaftung. Dazu greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz im Vergaberecht zurück.

Das Arzthaftungsrecht beinhaltet, wie der Name schon sagt, das Recht bezüglich der Haftung eines Arztes für Fehler im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies können direkte Kunstfehler bei der Behandlung von Krankheiten sein, aber auch unzureichende Aufklärung im Rahmen von Operationen uam.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) (der Begriff Bauherr stammt aus dem öffentlichen Baurecht) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht.

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.

Das Beamten- und Dienstrecht ist das Arbeitsrecht der Beamten. Hier sind neben den einschlägigen Beamtengesetzen der Länder und des Bundes auch die Personalvertretungsrechte zu beachten.

Wir beraten und vertreten Betriebsräte oder auch Arbeitgeber im Rahmen ihrer Verpflichtungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dazu gehört auch die Beratung bei Betriebsratswahlen sowie zu Rechten im Rahmen der Arbeit. Den größten Schwerpunkt nehmen wohl die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ein. Gern sind wir aber auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder als Vertreter einer Seite im Einigungsstellenverfahren für Sie tätig.
Außerdem sind wir für Sie als Dozent/ Referent für verschiedene Akademien im Bereich der Fortbildung für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter unterwegs.

Dieses Rechtsgebiet umfasst das materielle Erbrecht unter Einschluss der erbrechtlichen Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, das internationale Privatrecht im Erbrecht, die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamenstgestaltung, die Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, die steuerrechtlichen Bezüge zum Erbrecht sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.Wir führen Beratungen hinsichtlich Abfassung und Gestaltung von Testamenten durch, geben Auskünfte zum tatsächlichen Erbrecht, helfen Ihnen bei der Interpretation von Testamenten und beantragen für Sie Erbscheine beim Amtsgericht. Herr Rechtsanwalt Tertel ist Testamentsvollstrecker nach den Statuten der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).

Zu diesem Rechtsgebiet zählen vor allem das Scheidungsrecht, das Sorgerecht, das Unterhaltsrecht der Kinder bzw. des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten, das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Außerdem zählen neben der Scheidung natürlich auch der Zugewinnausgleich, die Teilung des Hausrates und der Versorgungsausgleich dazu.

Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln kurz- und langfristige Strategien zur Reduzierung ihrer Haftungsrisiken. Die Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als auch Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR). Für die optimale – auch internationale – Beratung der Unternehmen und Beteiligten greifen wir bei jedem Auftrag auf das Know how unseres gesamten Anwaltsteams zurück.

Wir beraten und vertreten Sie im Grundstücksrecht beim Kauf eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung wie auch beim Verkauf. Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei Baumaßnahmen, Abschluss und Durchführung von Bauverträgen bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen, sowie bei Mängeln am Bau. Ferner beraten und vertreten wir Sie auch bei Auseinandersetzungen mit dem Bauamt und auch mit Nachbarn, z. B. auch bei Überbau, Abstandsflächen und Grenzeinrichtungen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und die Qualifikation

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Als Unternehmer stellen sich Ihnen täglich handelsrechtliche Fragen, bei deren Lösung wir Sie gerne unterstützen. Sie schließen Verträge die detailliert ausgehandelt werden müssen.
Wir beraten Sie kompetent bei den Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Für oftmals wiederkehrende Geschäfte kann sich die Verwendung von Formularverträgen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen anbieten, die wir gerne für Sie erarbeiten.
Daneben umfasst unser Beratungsspektrum alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrieb Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Hierzu gehören nicht nur die individuelle Vertragsgestaltung und -abwicklung, einschließlich einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern auch die Auswahl und die Gliederung einer geeigneten Vertriebsstruktur.
Zu unseren Mandanten gehören auch Handelsvertreter und Vertragshändler, denen wir bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber ihren Vertragspartnern und Dritten zur Seite stehen.

Wir beraten und vertreten Mieter, Vermieter, Grundstückseigentümer, Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Wohnungseigentümer auf dem gesamten Gebiet des Immobilienrechtes. Unsere Beratung beginnt beim Kauf der Immobilie über die Prüfung des Kaufvertrages bis zur Abwicklung des Immobilienkaufvertrages.

Bei geplanten Baumaßnahmen beraten wir Sie zum öffentlichen Baurecht, Abschluss des Bauvertrages (BGB-Werkvertrag oder VOB/B-Vertrag), bei der Geltendmachung von Baumängeln sowie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Und beim Verkauf von Immobilien beraten wir Sie und prüfen den Kaufvertrag, egal, ob Sie ein Haus verkaufen oder eine Eigentumswohnung. Ebenso beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsverwalter rund um das Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und die Qualifikation

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.

Das Insolvenzrecht ist das Rechtsgebiet des Zivilrechts das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz, umgangssprachlich auch Konkurs,bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Der Sinn der Insolvenz und des dann folgenden Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln (bei Unternehmen durch Auflösung, bei Einzelpersonen letztlich durch Restschuldbefreiung). Es gilt die Insolvenzordnung (InsO). Wir beraten Sie gern bei Krisensituationen und zeigen Möglichkeiten aus der Krise auf.

Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Genau aus diesem Grund ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.

Das Markenrecht umfasst nicht nur den Schutz deutscher, europäischer und internationaler Marken, sondern auch den Schutz von Unternehmenskennzeichen, Herkunftsangaben, Internet-Domains und Werktiteln. Schutz kann durch Eintragung oder Verkehrsdurchsetzung erreicht werden.
Der Schutz einer eingetragenen Marke beginnt mit Anmeldetag und dauert 10 Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung. Nicht jede gewünschte Marke ist jedoch schutzfähig.
Wir helfen Ihnen bei der Markenanmeldung, bei Vorwurf der Verletzung einer Marke oder bei Angriff auf Ihre Marke.

Die Ausübung des Arztberufes ist einem ständigen Wandel unterworfen. Insbesondere bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen und bei der gemeinsamen, gegebenenfalls fachgebietsübergreifenden Berufsausübung, stellen sich eine Vielzahl juristischer Fragen.

Wir prüfen Abrechnungen und vertreten Ärzte gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen. Daneben entwerfen und prüfen wir ärztliche Gesellschafsverträge. Wir stehen Ihnen auch in Fragen des ärztlichen Berufsrechts als Berater und Vertreter zur Verfügung.

  • ärztliches Berufsrecht
  • ärztliches Gesellschaftsrecht
  • ärztliches Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Vertragsgestaltung

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter, z. B. Wohnungsgesellschaften, gewerbliche und private Vermieter sowie eine Vielzahl von Mietern. Unsere Tätigkeit reicht von der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, über die Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, Ausspruch oder Abwehr von Kündigungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren. Wir berücksichtigen die gesetzlichen Änderungen im Mietrecht sowie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Mietrecht.

Wir prüfen, ob ein Mieterhöhungsverlangen allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und wirksam ist. Bei Mängeln beraten wir zur Einleitung der richtigen Schritte – von der Mangelanzeige über die Mietminderung bis zur Beseitigung von Mängeln. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter zur Eigenbedarfskündigung, Kündigung des Mietvertrages wegen Verwertung (Verwertungskündigung) oder wegen Mietschulden. Ebenso vertreten wir Sie bei Räumungsklagen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Mietrecht und die Qualifikation
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

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Reiserecht betrifft vor allen Dingen folgende Fälle:
  • Reisemängel, wie zum Beispiel ein schlechtes oder falsches Hotel, schlechte oder fehlende Essensversorgung, lange Wartezeiten, dreckiges Poolwasser, dreckige Zimmer, fehlende Dusche, Baustelle
  • Reisepreisminderung wegen nicht eingehaltener Zusagen
  • Reiserücktritt wegen anderer als der zugesagten Leistungen (Änderung der Reiseroute) oder extremer Verteuerung der Reise, Anschläge und Krieg im Urlaubsland,
  • Entschädigung bei Flugverspätungen,
  • Entschädigung bei Flugausfällen
  •  Entschädigung bei Gepäckverlust

Ein wirksamer Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Ohne mindestens einen Anwalt geht es nicht.

Im Internet ist häufig zu lesen, ein Anwalt könne bei einer Scheidung beide Ehegatten vertreten. Das ist falsch. Ein Anwalt darf niemals zwei Personen vertreten, wenn widerstreitende Interessen im Raum stehen, was bei Ehegatten grundsätzlich immer denkbar ist.

Unter folgenden Bedingungen ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt allerdings möglich:

  • Wir stellen für einen Ehegatten den Scheidungsantrag.
  • Die Ehegatten sind sich über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig.
  • Der Antragsgegner stimmt der Scheidung nur zu und stellt keine eigenen Anträge.

Um zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, können wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auch gerne Beratungsgespräche mit beiden Ehegatten durchführen.

Zum Fachgebiet des Sozialrechts gehören unter anderem die Bereiche Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, das Recht des Familienlastenausgleichs, das Recht der Eingliederung Behinderter, das Sozialhilferecht und das Recht der Leistungen nach dem SGB II, auch Hartz IV oder ALG II genannt. Außerdem umfasst es die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB oder GdS) und die Vertretung gegenüber Behörden und in Gerichtsverfahren beim Sozialgericht, Landessozialgericht und Bundessozialgericht im Rahmen von Berufung und Revision.

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen sind unter anderem die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe sowie als schwerwiegendste Form die lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Urheberrecht regelt den Schutz kultureller Geistesschöpfungen, die Werke genannt werden. Es schützt nicht die schöpferische Tätigkeit, sondern nur deren Ergebnis, sei es als Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Daneben werden heute auch Bereiche der Informationstechnologie (Halbleitergeografie, Computerprogramme) in den Schutzbereich einbezogen.
Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung oder Eintragung. Es entsteht mit dem Werk und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wichtigstes Recht des Urhebers ist es, Dritte von der Nutzung, Verbreitung, Bearbeitung, etc. seines Werkes auszuschließen oder diesen nach seinem Willen bestimmte Recht einzuräumen.
Urhebern bieten wir Hilfe beim Schutz ihrer Werke, Werktitel, Ideen sowie Konzepte und verfolgen Verstöße gegen ihre Rechte.

Zum Fachgebiet des Verkehrsrechts gehören unter anderem das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis.Es geht um den Ausgleich eines Schadens bzw. mehrerer Schäden an einem Fahrzeug (Auto oder LKW), Klärung der Schuldfrage und Inanspruchnahme der Versicherung. Es muss unter Umständen ein Gutachter bestellt werden oder bei Verweigerung der Versicherung Klage erhoben werden. Halter, Fahrer und Versicherung können insoweit Gegner in einem drohenden Verfahren sein.

Zum Fachgebiet des Versicherungsrecht gehören unter anderem das allgemeine Versicherungsvertragsrecht und die Besonderheiten der Prozessführung, das Recht der Versicherungsaufsicht,  das internationale Versicherungsrecht, das Transport- und Speditionsversicherungsrecht, das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung), das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der Freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht sowie Bauwesenversicherung, das Rechtsschutzversicherungsrecht und das Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht.
In der Regel wird es um die Erfüllung der Versicherungsverträge und Ansprüche aus den Verträgen gehen, wenn eine Seite Leistungen verweigert. Ferner kann in Streit stehen, ob ein Vertrag abgeschlossen werden muss und wie hoch Beitragspflichten sind.

Funktion und Zielrichtung des Wettbewerbs- oder auch Lauterkeitsrechts ist es, im Interesse der Wettbewerber und der Allgemeinheit unlautere Wettbewerbshandlungen auszuschließen.
Viele Geschäftspraktiken können wettbewerbswidrig sein, wie z. B.

  • Unvollständige Informationen
  • Irreführende Angaben
  • Einschränkung von Verbraucherrechten
  • Behinderung von Mitbewerbern

Allgemeingültig ist, dass wettbewerbswidrig handelt, wer sich rechtswidrig einen Vorteil vor Mitbewerbern schafft. Doch nicht alles, was für wettbewerbswidrig gehalten wird, ist es auch. So gehört das Abwerben von Arbeitnehmern und Kunden zum normalen Wettbewerb.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter. Bei Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung prüfen wir für Sie die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wir beraten zum Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, sowie auch zu Sondernutzungsrechten.

Wenn Sie bereits Wohnungseigentümer sind, prüfen wir für Sie die Hausgeldabrechnung und den Wirtschaftsplan.

Wir beraten Sie zu Beschlussfassungen in Wohnungseigentümerversammlungen, u. a. bei der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und bzgl. der Instandhaltungsrücklage. Wenn sich Beschlüsse der Wohnungseigentümer als unwirksam oder gar nichtig erweisen, beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsverwalter zu Beschlussanfechtungsklagen.

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im WEG und die Qualifikation
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Bei dem Begriff des Zivilrechts handelt es sich um einen Oberbegriff für das gesamte bürgerliche Recht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Dazu zählen unter anderem das Vertragsrecht, das Dienstvertragsrecht, das Werkvertragsrecht, das Mietrecht, das Recht der Darlehensverträge, Leihe, Pacht und das Grundstücksrecht.
Die meisten Fälle treten in der Regel im Kaufvertragsrecht auf und hier wiederum im Recht der Gewährleistung. Oft versuchen die Verkäufer sich der Gewährleistungsrechte auf rechtswidrige Art und Weise zu entledigen.